Ohrakupunktur

Die Ohrakupunktur basiert auf der Annahme, dass bestimmte Zonen im Ohr bestimmten Organen des Körpers zugeordnet sind und im Ohr korrespondierende Energiebahnen verlaufen. Durch die Stimulierung der bei Erkrankung auffälligen Punkte am Ohr mittels Akupunktur wird der Energiefluss wieder harmonisiert und eine Besserung der Problematik kann eintreten. Die Ohrakupunktur wird zum Beispiel erfolgreich angewendet bei der Schmerzbehandlung, Raucherentwöhnung und zur Muskelentspannung.

Bei akuten Zuständen empfiehlt sich ein Intervall von 1-2 Sitzungen pro Woche, bei chronischen Zuständen ca. alle 1-2 Wochen, je nach Indikation.

 

Fußreflexzonenmassage

Wie die Ohrakupunktur fußt auch die Fußreflexzonentherapie auf der Annahme, dass zu jedem Organ eine korrespondierende Zone auf dem Fuß existiert. Durch Stimulation der Punkte mittels Massage erfolgt eine Harmonisierung des Energieflusses und es kann eine Besserung der Beschwerden erfolgen. Bereits über die Untersuchung der Füße erhält der Therapeut wertvolle Hinweise auf mögliche Erkrankungen.

 

Schröpfen / Schröpfmassage

Diese mehr als 5000 Jahre alte Therapie ist besonders geeignet bei Beschwerden des Bewegungsapparates, wird aber auch zur Linderung organischer Beschwerden eingesetzt. Beim Schröpfen werden Gläser, in denen ein Unterdruck erzeugt wird, direkt auf die Muskelverspannungen oder auf die sogenannten Head´schen Zonen gesetzt, die mit inneren Organen korrespondieren. Der Unterdruck wird durch Erhitzen der Luft im Glas und sofortiges Aufsetzen und Abkühlen auf der Haut erzeugt. Durch den Unterdruck entsteht lokal eine Mehrdurchblutung des Gewebes, die meist als Rötung, einem Knutschfleck ähnlich, gut sichtbar ist. Das Bindegewebe und die Muskulatur werden stärker durchblutet, gelockert und ein Heilreiz wird gesetzt.

Die Schröpfmassage erfolgt mit einem Glas, auf das ein Saugkopf aufgesetzt wird. Das Glas wird aber, anders als beim Schröpfen, über die Muskelverhärtungen oder Organzonen bewegt und massiert das Gewebe. Die Haut wird zuvor eingeölt.

 

Behandlungskosten

Alle Behandlungen werden im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Bei medizinischer Indikation beteiligen sich die privaten Krankenversicherungen im tariflichen Rahmen an Heilpraktikerkosten.

Je nach Aufwand und Behandlungsmethode sind mit Kosten von ca. 40-60 EUR für ca. 1 Stunde Behandlungsdauer zu rechnen.

 

Hausbesuche sind nach Absprache möglich.